Patienten-Abzocke: Was ist IGel?

Patienten-Abzocke auf Basis eines neuen Gesetztes?

Experten kritisieren IGEL-Leistungen beim Arzt –

Was ist IGel?

Patientenschutzgesetz begünstigt Abzocke bei Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)

http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/patienten-abzocke-auf-basis-eines-neuen-gesetztes-9016110.php

Das neue Patientenschutzgesetz soll 2013 in Kraft treten, doch noch kommt von vielen Seiten Kritik an dem bisherigen Entwurf. Nun hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Nachbesserungen bei den sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gefordert. Der jetzige Entwurf des Patientenschutzgesetzes schwäche die Patientenrechte bei den Individuellen Gesundheitsleistungen und ermögliche den Ärzten noch leichter als bisher die teilweise äußerst umstrittenen Gesundheitsleistungen zu verkaufen, kritisieren die Verbraucherschützer

Kritik von Verbraucherschützern Neues Gesetz befördert Patienten-Abzocke

http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/patientenschutzgesetz-leider-gefahr-fuer-patienten-bei-igel-a-861344.html

 

Das geplante Patientenschutzgesetz hält nicht, was es verspricht: Sollte der Entwurf 2013 in Kraft treten, sehen Verbraucherschützer die Rechte der Patienten in Gefahr. Bei den umstrittenen Individuellen Gesundheitsleistungen könnten Ärzte noch leichter als bisher unnötige Therapien abrechnen

 

Verbraucherzentrale klärt über kostenpflichtige Zusatzangebote beim Arzt auf

GESUNDHEIT Verbraucherzentrale berät über kostenpflichtige Zusatzangebote beim Arzt

Ob Ultraschall-Untersuchungen während der Schwangerschaft oder Tests zur Früherkennung von Hautkrebs: Immer häufiger bieten Ärzte zusätzliche Diagnose- und Behandlungsmethoden an, die nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen gehören.

Diese „Individuellen Gesundheitsleistungen“ – kurz IGeL genannt – müssen Patienten und Patientinnen aus eigener Tasche bezahlen. Die Bedeutung und Wirkung der kostenpflichtigen, ärztlichen Extras können in der Regel nur schwer beurteilt werden.

Am gestrigen Dienstag veranstaltete die Verbraucherzentrale in Rüsselsheim hierzu einen Aktionstag zur Patienten-Information mit Vorträgen rund um die Themen Patientenrechte, individuelle Gesundheitsleistungen und private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen.

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Was ist IGel?

IGel steht für „Individuelle Gesundheitsleistungen“.

Unter Individuellen Gesundheitsleistungen versteht man Leistungen der Vorsorge- und Service-Medizin, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht bezahlt werden, da sie nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören. Diese Diagnose- und Behandlungsmethoden werden den Kassenpatienten zusätzlich angeboten und müssen bei Inanspruchnahme aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

All diese nicht von der GKV abgedeckten Leistungen, erfasst die IGel-Liste. Diese wurde 1998 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den freien ärztlichen Berufsverbänden herausgegeben. Von den Spitzenverbänden der Krankenkassen wird die IGel-Liste jedoch nicht positiv aufgenommen.

Tipps für Patienten: Welche IGel-Leistungen sind sinnvoll? Was muss man beachten?

 

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